Umsatzsteuer Nachweis
Bei der aktuelle Gesetzeslage muß jeder Onlinehändler
bis zum 01. Oktober 2019 eine Bescheinigung nach §22f UStG vom zuständigen Finanzamt vorlegen.
Umsatzsteuer Nachweis
Bei der aktuelle Gesetzeslage muß jeder Onlinehändler
bis zum 01. Oktober 2019 eine Bescheinigung nach §22f UStG vom zuständigen Finanzamt vorlegen.